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Sponsoren-Information
Das Bundesfinanzministerium
hat sich erneut mit der Frage befaßt, wann Sponsoring-Leistungen
steuerlich abzugsfähig sind. Die wichtigsten Aussagen lauten:
Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor
- wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt
oder
- für Produkte seines Unternehmens werben will.
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Leistungen
auf das Unternehmen oder auf Produkte des Sponsors werbewirksam
hinweist (zum Beispiel auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen,
in Ausstellungskatalogen, auf von ihm benutzten Fahrzeugen oder
anderen Gegenständen). Die Berichterstattung in Zeitungen,
Rundfunk oder Fernsehen kann einen wirtschaftlichen Vorteil des
Sponsors begründen, insbesondere wenn sie in seine Öffentlichkeitsarbeit
eingebunden ist oder der Sponsor an Pressekonferenzen oder anderen
öffentlichen Veranstaltungen des Empfängers mitwirken
und eigene Erklärungen über sein Unternehmen oder seine
Produkte abgeben kann. Wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen
des Sponsors können auch dadurch erreicht werden, daß
der Sponsor durch Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos
des Empfängers oder in anderer Weise öffentlichkeitswirksam
auf seine Leistungen aufmerksam macht.
Urteil - Az: IV B 2 - 118/97, BStBl 1997 I, 726 |
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